Hausaufgabenbetreuung

 

Die Hausaufgabenbetreuung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer OGS-Arbeit. In den sechs "OGS ist Klasse"-Klassen werden die Aufgaben in der sogenannten Arbeitsstunde erledigt und von dem Lehrer und dem OGS-Mitarbeiter betreut. Die Hausaufgabenbetreuung der 3. und 4. Klassen findet von Mo. - Do. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt (60 Minuten = gesetzliche Vorgabe) und wird von fest zugeordneten OGS-Mitarbeitern begleitet. Die Stärke der einzelnen Hausaufgabengruppen versuchen wir so klein wie möglich zu halten (max. 15 Kinder).
Die Aufgabe der OGS-Mitarbeiter bzw. der betreuenden Lehrer in der Lernzeit ist es
für eine ruhige und angenehme Arbeitsatmosphäre zu sorgen, in Ausnahmefällen den Kindern den Ansatz der Hausaufgaben noch einmal zu erklären bzw. Impulse zur eigenständigen Lösung der Aufgaben zu geben, auf die Vollständigkeit der Hausaufgaben zu achten, bei Auffälligkeiten Mitteilungen an die Lehrer und an die Eltern zu geben bzw. Elterngespräche zu führen, sich regelmäßig mit den Lehrern auszutauschen. In der Lernzeit kann und wird
kein Einzelunterricht (Nachhilfe) geleistet, nicht auf Tests und Klassenarbeiten vorbereitet. Ihre Aufgabe als Eltern ist und bleibt es,
die Hausaufgaben täglich (auf Vollständigkeit und Ordentlichkeit) zu kontrollieren und ggf. zu Ende zu führen sowie darauf zu achten, dass Ihr Kind ein Hausaufgabenheft führt, mit Ihren Kindern Lesen und Kopfrechnen zu üben und sie auf Klassenarbeiten vorzubereiten, den Schulranzen und die Arbeitsmappen zu kontrollieren und für ausreichend Arbeitsmaterialien zu sorgen, bei Auffälligkeiten und Problemen Kontakt mit uns und den Lehrern aufzunehmen. Die Aufgabe der Lehrer ist es,
den Kindern Hausaufgaben aufzugeben, die diese in angemessener Zeit und ohne fremde Hilfe erledigen können, die Hausaufgaben auf Richtigkeit zu überprüfen, bei Auffälligkeiten Mitteilungen bzw. Gespräche mit den OGS- Mitarbeitern bzw. Eltern zu führen. Die Aufgabe der Kinder besteht darin,
ihr Hausaufgabenheft zu führen, nachzufragen, wenn sie etwas nicht verstanden haben, zuverlässig und ehrlich zu sagen, ob sie fertig geworden sind oder nicht.

Nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz besteht die Möglichkeit einer Lernförderung in den Fächern Deutsch und Mathematik.
 



Zuletzt aktualisiert von wellbachschule am 20.02.2026, 09:03:07.